Rechtliche Anerkennung des Titels "Bachelor, B.A."
Der Bachelorstudiengang "Tourismusmanagement" ist ein akkreditiertes akademisches Programm der Hochschule Zittau/Görlitz. Der hier angebotene ausschließlich berufsbegeitende Studiengang Tourismus-management wird in enger Kooperation mit der Hochschule Zittau/Görlitz durchgeführt, die auch den Titel "Bachelor of Arts, B.A." verleiht. Die Anrechnung der entsprechenden Tourismusausbildung in Österreich sowie der Berufserfahrung erfolgt dahingehend, dass 65 ECTS anerkannt werden. Die verbleibenden 115 ECTS werden in Form eines ausschließlich berufsbegleitenden Studiums absolviert. Der Abschluss des Studiums erfordert somit den Erwerb von 180 ECTS-Punkten, die der Student bei erfolgreichem Absolvieren der angebotenen Module erhält.Der Abschluss „Bachelor of Arts, B.A.“ wird gemäß der EU-Anerkennungsrichtlinie 89/48 EWG im gesamten europäischen Raum anerkannt und erlaubt damit das uneingeschränkte Führen dieses akademischen Grades. Der Bachelor ist gemäß des Fachhochschul- und Universitätesstudiengesetz die Basis für weiterführende Masterstudiengänge.
Rechtliche Anerkennung des Titels "Master, M.A."
Der Masterstudiengang "Internationales Tourismusmanagement" ist ein akkreditiertes akademisches Programm der Hochschule Zittau/Görlitz. Der hier angebotene ausschließlich berufsbegeitende Studiengang Internationales Tourismusmanagement wird in enger Kooperation mit der Hochschule Zittau/Görlitz durchgeführt, die auch den Titel "Master of Arts, M.A." verleiht. Der Abschluss des Studiums erfordert den Erwerb von 120 ECTS-Punkten, die der Student bei erfolgreichem Absolvieren der angebotenen Module erhält.
Der Abschluss „Master of Arts, M.A.“ wird gemäß der EU-Anerkennungsrichtlinie 89/48 EWG im gesamten europäischen Raum anerkannt und erlaubt damit das uneingeschränkte Führen dieses akademischen Grades. Der Master ist gemäß des Fachhochschul- und Universitätsstudiengesetz die Basis für weiterführende Doktoratsstudien.
Der Abschluss „Master of Arts, M.A.“ wird gemäß der EU-Anerkennungsrichtlinie 89/48 EWG im gesamten europäischen Raum anerkannt und erlaubt damit das uneingeschränkte Führen dieses akademischen Grades. Der Master ist gemäß des Fachhochschul- und Universitätsstudiengesetz die Basis für weiterführende Doktoratsstudien.
